Gemäß den Statuten des österreichischen Hockeyverbandes werden alle wahlberechtigten Schiedsrichter am Montag, den 18. April 2016 um 18.30 Uhr in den Fernsehraum am WAC Platz, 1020 Wien, Rustenschacherallee 9 geladen. Zweck dieser Versammlung ist die Abstimmung über einen Wahlvorschlag eines Schiedsrichterreferenten aus der Mitte des Schiedsrichterkollegiums für die Generalversammlung des österreichischen Hockeyverbandes am 2. Mai 2016
Art 36: Schiedsrichterkollegium
(1) Das Schiedsrichterkollegium ist die Gesamtheit aller Schiedsrichter. Als wahlberechtigte
Schiedsrichter gelten jene Personen, die nachfolgende Bedingungen erfüllen:
1. Vollendung des 18. Lebensjahres und
2. positiv abgelegte Schiedsrichterprüfung.
(2) Das SRK hat das Recht, aus seiner Mitte der GV maximal drei Personen als
Schiedsrichterreferenten zur Wahlvorzuschlagen.
Die GV muss eine der drei vorgeschlagenen Personen wählen.
(3) Zur Erstellung des Wahlvorschlags gem. Abs. 2 hat, mindestens drei Wochen vor der anberaumten GV, eine Sitzung des SRK stattzufinden. Es sind sämtliche Schiedsrichter unter Angabe des Zwecks ordnungsgemäß zu laden. Die Versammlung ist nur stimmberechtigt, wenn mindestens zehn Schiedsrichter anwesend sind. Es herrscht Stimmzwang und die Abstimmung ist geheim durchzuführen. Sollte die Mindestanzahl von Schiedsrichtern nicht anwesend sein so sind nach Ablauf von 15 Minuten alle anwesenden Schiedsrichter stimmberechtigt. Es herrscht Stimmzwang, die Wahl erfolgt grundsätzlich offen, das SRK kann jedoch auf Antrag eines stimmberechtigten Mitglieds mit einfacher Mehrheit bestimmen, dass die Wahl geheim durchgeführt werden.
Eilmer Thomas