Wie schon auch in der Präsidentenkonferenz am 11.5. eingehend besprochen, findet ihr zum download eine Trainingsempfehlung des ÖHV (in Abstimmung mit anderen Ball- und Mannschaftsportarten) über die Wiederaufnahme eines eingeschränkten Trainingsbetriebes auf nicht öffentlichen Sportplätzen.
Basis ist die heute 13.5.2020 erlassene 207. Verordnung, welche in der Beilage ebenfalls ersichtlich ist und die per 15.5.2020 in Kraft tritt.
Selbstverständlich sind natürlich auch alle anderen Verordnungen bezüglich COVID 19 von Relevanz.
Jeder Verein, beziehungsweise Betreiber einer Sportstätte, hat die Verpflichtung, in seinem eigenen Wirkungsbereich sicher zu stellen, dass er die von ihm genutzte Sportstätte auch betreten und benutzen darf.
Wichtig ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Dokumentation der Trainings und die Aufbewahrung dieser Dokumentation ein wesentlicher Bestandteil der Trainingsempfehlung ist.
Der ÖHV empfiehlt allen Vereinen und Betreibern den Spielern bzw. Eltern einen Haftungsausschluss unterschreiben zu lassen. Sport Austria hat uns zugesagt, so einen auszuarbeiten. Sobald er verfügbar ist, werden wir diesen an euch weiterleiten.