Bis auf weiteres ist der Spielbetrieb unterbrochen. Das Sekretariat ist weiterhin besetzt.
Wie bereits angekündigt, hat die Bundesregierung am Mittwoch einen Erlass verabschiedet, der die Einschränkungen des öffentlichen Lebens beinhaltet (https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelles.html). Nun müssen die Bezirksverwaltungsbehörden als Gesundheitsbehörden erster Instanz entsprechende Verordnungen erlassen. Diese gelten dann im jeweiligen Bezirk und müssen demnach von den Veranstaltern individuell eingesehen werden. Generell gilt für den Sportbereich, dass bis zum 3. April 2020 Indoor-Veranstaltungen auf 100 und Outdoor-Veranstaltung auf 500 Personen beschränkt werden.
Dem aktuellen Erlass der Bundesregierung folgend und zur Minimierung des Ansteckungsrisikos mit Covid-19 wird der Spielbetrieb bis auf weiteres unterbrochen, Nationalteamtrainings und BORG-Trainings finden nicht statt. Die Planung für die Feldmeisterschaft wird wie gewohnt durchgeführt. In den kommenden Tagen und Wochen wird sich das ÖHV-Sportreferat intensiv damit beschäftigen, wie und unter welchen Voraussetzungen die Feldsaison gespielt werden kann. Bezüglich Vereinstrainings sind die Vereine aufgefordert sich strikt an die Vorgaben der Bundesregierung zu halten.
Mit dieser Maßnahme kommt man den Empfehlungen der Bundesregierung nach und nimmt seine soziale Verantwortung als Verband wahr, Spielerinnen und Spieler, sowie sämtliche Angehörige zu schützen.
Das ÖHV-Sekretariat ist weiterhin besetzt. Sobald sich Änderungen ergeben, werden diese sofort an alle Vereine kommuniziert.
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