Amateursport
Voraussichtlich bis 30. November ist es Amateuren untersagt, ihrem Hobby in der Halle und am Feld nachzugehen, da das Ausüben von Kontaktsportarten verboten ist. D.h. ab 3.11.2020 ist die Ausübung von Hockey am Feld und in der Halle untersagt.
Info der MA51:
Auf Grund der Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit dürfen ab 3. November 2020, 0 Uhr, Indoor-Sportanlagen (Sporthallen, Turnsäle usw.) nicht zum Zweck der Ausübung von Sport betreten werden. Daher sind die städtischen Sporthallen und Turnsäle ab diesem Zeitpunkt geschlossen.
Spitzensport
Der ÖHV arbeitet gerade ein Spitzensportkonzept für Erwachsenen- und Jugendligen und die Weiterführung der Vienna Fieldhockey Open aus. Diesbezüglich werdet ihr noch mit Informationen von uns versorgt.
Sobald es neue verbindliche Details zu der in Kraft tretenden Verordnung gibt, werden wir diese umgehend kommunizieren.
Es tut uns sehr leid, dass wir keine besseren Nachrichten haben. Wir wünschen Euch in dieser herausfordernden Zeit, dass ihr alle gesund bleibt!